Abweisung des BHG stärkt Händler gegenüber Herstellern

Ein interessanter Fall

Auch für die Modellbahnbranche, in der einige Hersteller dem Marktschwund mit Händlergängelung, wie Preisbindung und Mindestabsatz entgegen zu wirken versuchen, kann dieses Urteil als Signal an Händler verstanden werden mit dieser Geschäftspolitik aufzuräumen.

Worum geht’s es

Im Fall Az.: VI U (Kart) 11/13 wurde schon 2013 durch das OLG Düsseldorf die Unrechtmäßigkeit  sogenannter Fachvertriebsvereinbarungen, welche Handelsbeschränkungen auferlegen, festgestellt. Interessantes Detail ist hierbei, dass der Geschäftsführer persönlich zu Schadensersatz verurteilt worden war. Der BGH hat nun, durch seine Abweisung, die Verurteilung bestätigt.

Nebendetail

bereits zuvor war die Geschäftspolitik in das Visier der Kartellbehörden geraten. Damals wurde das Verfahren noch eingestellt, jedoch die Rechtssicherheit der Praktik angezweifelt.

Allgemein

ging es um die Frage, ob ein Hersteller vertraglich darüber verfügen kann, an wen und über welchen Vertriebsweg er seine Ware an den Endkunden weitergibt. Hinzu kommt der Umstand, dass vom Hersteller eine bestimmte Vertriebsform, hier der Onlinehandel, vom Vertrieb ausgeschlossen werden sollte.
Das Gericht attestierte diesen Vereinbarungen, Zitat Az.: VI U (Kart) 11/13, "wettbewerbsbeschränkenden Ziele" und eine solche Vereinbarung Zitat Az.: VI U (Kart) 11/13, "bezweckt eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den Einzelhändlern". Darüber hinaus stellt das Gericht klar, Vereinbarungen in nur einem Staat der EU führt zu Wettbewerbsnachteilen innerhalb der EU.

Modellbahnszene

In der Modellbauszene sind ähnliche Modi bestimmter Hersteller aus zu machen, sein es durch Bindung an Mindestumsatz oder die Verpflichtung zum Verkauf zum UVP. Auch hier greifen Hersteller in das Verhältnis Einzelhändler Kunde regulierend ein um Wettbewerb gezielt zu verhindern.
Wie auch im gezeigten Fall geht es, in der Modellbahnszene, angeblich um den Schutz des Einzelhändlers vor Kanibalisierung durch Marktteilnehmer. Am Ende jedoch bildet sich ein Kartell, welches durch den Hersteller gesteuert wird. Dies geht zu Ungunsten des Endverbrauchers.

Um eines klar zu stelle, es geht hier nicht um "geiz ist geil" sondern um die Position der Händler gegen über dem Hersteller.

Durch die Handelsstruktur im Modellbahnenhandel, können große Vollsortimenter dem meist kleinen Einzelhändler die Preise diktieren. Über Rabattsysteme und Abnahmebedingungen sind so für den Hersteller strategische Margenkürzngen möglich. Er regelt den Preis seines Produktes und den Gewinn des Händlers. Auf lange Sicht wird dies den Markt zerstören.

Wacht auf

Ich kann den Händlern nur raten, schnellst möglich regionale Einkaufsgenossenschaften zu bilden und über diese eine funktionierenden Onlinehandel zu betreiben. Ein solches Konzept kann den Herstellern bessere Konditionen abringen und verbindet lokale Beratung und bequemen Einkauf für den Endkunden.

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