Abweisung des BHG stärkt Händler gegenüber Herstellern
Ein interessanter Fall
Auch für die
Modellbahnbranche, in der einige Hersteller dem Marktschwund mit
Händlergängelung, wie Preisbindung und Mindestabsatz entgegen zu wirken
versuchen, kann dieses Urteil als Signal an Händler verstanden werden mit
dieser Geschäftspolitik aufzuräumen.
Worum geht’s es
Im Fall Az.:
VI U (Kart) 11/13 wurde schon 2013 durch das OLG Düsseldorf die
Unrechtmäßigkeit sogenannter Fachvertriebsvereinbarungen, welche Handelsbeschränkungen
auferlegen, festgestellt. Interessantes Detail ist hierbei, dass der
Geschäftsführer persönlich zu Schadensersatz verurteilt worden war. Der BGH hat
nun, durch seine Abweisung, die Verurteilung bestätigt.
Nebendetail
bereits
zuvor war die Geschäftspolitik in das Visier der Kartellbehörden geraten.
Damals wurde das Verfahren noch eingestellt, jedoch die Rechtssicherheit der
Praktik angezweifelt.
Allgemein
ging es um
die Frage, ob ein Hersteller vertraglich darüber verfügen kann, an wen und über
welchen Vertriebsweg er seine Ware an den Endkunden weitergibt. Hinzu kommt der
Umstand, dass vom Hersteller eine bestimmte Vertriebsform, hier der
Onlinehandel, vom Vertrieb ausgeschlossen werden sollte.
Das Gericht
attestierte diesen Vereinbarungen, Zitat Az.: VI U (Kart) 11/13, "wettbewerbsbeschränkenden
Ziele" und eine solche Vereinbarung Zitat Az.: VI U (Kart) 11/13,
"bezweckt eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den
Einzelhändlern". Darüber hinaus stellt das Gericht klar, Vereinbarungen in
nur einem Staat der EU führt zu Wettbewerbsnachteilen innerhalb der EU.
Modellbahnszene
In der
Modellbauszene sind ähnliche Modi bestimmter Hersteller aus zu machen, sein es
durch Bindung an Mindestumsatz oder die Verpflichtung zum Verkauf zum UVP. Auch
hier greifen Hersteller in das Verhältnis Einzelhändler Kunde regulierend ein
um Wettbewerb gezielt zu verhindern.
Wie auch im
gezeigten Fall geht es, in der Modellbahnszene, angeblich um den Schutz des
Einzelhändlers vor Kanibalisierung durch Marktteilnehmer. Am Ende jedoch bildet
sich ein Kartell, welches durch den Hersteller gesteuert wird. Dies geht zu Ungunsten
des Endverbrauchers.
Um eines
klar zu stelle, es geht hier nicht um "geiz ist geil" sondern um die
Position der Händler gegen über dem Hersteller.
Durch die
Handelsstruktur im Modellbahnenhandel, können große Vollsortimenter dem meist
kleinen Einzelhändler die Preise diktieren. Über Rabattsysteme und
Abnahmebedingungen sind so für den Hersteller strategische Margenkürzngen
möglich. Er regelt den Preis seines Produktes und den Gewinn des Händlers. Auf lange
Sicht wird dies den Markt zerstören.
Wacht auf
Ich kann den
Händlern nur raten, schnellst möglich regionale Einkaufsgenossenschaften zu
bilden und über diese eine funktionierenden Onlinehandel zu betreiben. Ein
solches Konzept kann den Herstellern bessere Konditionen abringen und verbindet
lokale Beratung und bequemen Einkauf für den Endkunden.